Hier die Infos:
- Das diesen Sommer erlassene Betretungsverbot der Zustiegswiese wurde aufgehoben, man kann jetzt wieder über die Wiese ins Bouldergebiet
- Bouldern ist generell erlaubt – es gibt derzeit kein offizielles Boulderverbot durch Gemeinde oder Grundbesitzer
- Parken ist auf dem ehemaligen Parkplatz nicht mehr gestattet! Bitte nützt die Parkmöglichkeit hinter der Volksschule im Dorfzentrum. (Nicht auf dem Pausenhof parken, sondern nordseitig hinter der Volksschule am rechten Fahrbahnrand entlang der Sackgasse).
- Verlasst unbedingt das Bouldergebiet bei Einsetzen der Dämmerung (also bevor es dunkel ist), um das angespannte Verhältnis zum Jäger nicht noch weiter zu verschlechtern
- Nachtbouldern ist NICHT erlaubt!!!! Das Gebiet sollte auch am Morgen nicht vor 08:00 Uhr betreten werden
- Seid gegenüber Menschen (z.B. Jäger) die euch ansprechen höflich und pöbelt niemanden an, damit sich die Problematik nicht unnötig aufschaukelt!
Da die Gespräche mit den verschiedenen Interessensparteien noch andauern, kann sich noch die eine oder andere Regel (z.B. bezüglich Boulderzeiten) ergeben. Wir versuchen, euch auf dem Laufenden zu halten. Bitte denkt daran, dass es nicht selbstverständlich ist, dass wir dort bouldern dürfen und verhaltet euch dementsprechend.
Pic by alpboulder.com |
Also bitte an die Regeln halten, dann können wir in Zukunft wieder ohne Probleme bouldern gehen!
Danke an alle die sich dafür einsetzen und an alpboulder.com für die Informationen!
!!!UPDATE!!!
Ich habe letzte Woche folgende Info von einem Boulder bekommen:
"das was du zu tumpen gepostet hast ist leider falsch... ich war nach deinem post dort und wollte von vorne reinlaufen, und habe dabei einen der landbesitzer getroffen der man dann ruhig aber bestimmt gesagt hat dass es NIE wieder einen weg von vorne ins gebiet geben wird."
Das sind leider schlechte Nachrichten, bleibt nur zu hoffen das der TVB oder die Gemeine doch noch eine Lösung für den Zustieg finden.
Hallo Manuel,
AntwortenLöschendein Update kann ich leider nur bestätigen. Ich wurde gestern auch vom Bauer gegenüber aufgehalten, der sich darüber beschwert hat, dass der TVB mit ihnen nicht gesprochen und den Zugang einfach wieder freigeben hat.
Ein weiteres Problem wird auch der Wald sein, der lt. dem Bauer in Privatbesitz ist und wir Kletterer demnach auch nicht das Recht besäßen, den Wald zu betreten.
Wie ich aber rausgehört habe, könnte man sich schon einigen. Man müsste halt alle Betroffenen wirklich an einen TIsch holen.
SG
Stefan
Danke für die Rückmeldung/Info! Hoffen wir auf eine baldige Lösung...gerade jetzt wo die Bouldersaison in Tumpen wieder richtig los geht.
AntwortenLöschenAlso so wie sich der Bauer des vorstellt wegen betretung des Waldes usw ist es nun a wieder ned. Hier mal a bissl was Rechtliches zum Forstgesetz in Österreich!!
AntwortenLöschenRechtliches
In Österreich gehören zwar die Wälder den jeweiligen Grundbesitzern, begehen dürfen wir sie aber alle. Das Forstgesetz 1975 (§ 33) ermächtigt alle, den Wald zu Erholungszwecken zu betreten und sich dort aufzuhalten. Erlaubt ist alles, was man unter „Gehen“ verstehen kann, also auch Klettern, Skifahren und Langlaufen. Die Errichtung von Wegen, Klettersteigen und Loipen bedarf jedoch der Zustimmung des Eigentümers; Kletterrouten mit einzelnen Haken dürfen auch ohne Zustimmung gesetzt werden. Das Befahren (mit einem Rad oder Auto), Reiten und Campieren sind ohne Zustimmung des Eigentümers verboten.
Forststraßen gehören rechtlich zum Wald. Das Begehen von Forststraßen zu Erholungszwecken ist demnach gestattet. Für das Befahren mit einem Auto oder Mountainbike braucht man die Erlaubnis des Eigentümers bzw. jener Personen, denen die Erhaltung der Forststraße obliegt.
Das Forstgesetz sieht befristete und unbefristete Waldsperren vor. Ein Wald darf für bestimmte Zwecke (Holzfällen, Schädlingsbekämpfung etc.) bis zu vier Monate ohne behördliche Bewilligung gesperrt werden, für eine mehr als viermonatige Sperre braucht der Besitzer eine Genehmigung. Waldsperren müssen übrigens mit Hinweistafeln gekennzeichnet werden, auf denen die Zeitdauer der Sperre eindeutig angeben sein muss. Unbefristete Sperren sind zum Beispiel für Bereiche mit Sonderkulturen sowie rund um Wohn- und Wirtschaftsgebäude möglich.
Die forstrechtliche Betretungsfreiheit endet meist an der Baumgrenze. Was gilt nun, wenn man in dieser Höhe zum Beispiel beim Wandern aus einem Wald herauskommt? Die Landesgesetze für die freie Begehbarkeit im Ödland. Während in Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und in der Steiermark prinzipiell das freie Betreten des Berglandes garantiert wird, fehlen im Bergsteigerland Tirol und auch in Niederösterreich, in Wien und im Burgenland solche Bestimmungen. In Wien und im Burgenland besteht dafür ja auch kein Bedarf. Aber in Tirol und in Niederösterreich sollte ein diesbezügliches Gesetz geschaffen werden.
Das freie Betretungsrecht im Wald kann aus forstlichen (z. B. Aufforstungsflächen), jagdlichen (z. B. Bereiche der Wildfütterung), wasserrechtlichen (z. B. Wasserschutzgebiete), militärischen (z. B. Truppenübungsplätze) und den Naturschutz betreffenden Gründen (Naturschutzgebiete wie Feuchtgebiete, Moore usw.) eingeschränkt werden.
Jagdsperr- und Wildschutzgebiete
Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Freizeitaktivitäten in den Wäldern ist es in den letzten Jahren in manchen Bundesländern, zum Beispiel in Kärnten, zu massiven Beschränkungen der Wegefreiheit gekommen, vor allem durch die Verordnung von Jagdsperr- und Wildschutzgebieten. Hierzu sei gesagt, dass alle Jagdgesetze vorschreiben, dass die Hinweistafeln nach der Beendigung einer Sperre umgehend zu entfernen sind, was leider nicht immer der Fall ist. Des Weiteren muss auf den Tafeln die Dauer der Sperre angegeben sein, sonst ist die Sperre ungültig. Wichtig: Jagdsperr- und Wildschutzgebiete dürfen normalerweise auf den bestehenden Wegen durchquert werden. Es gilt meist ein Wegegebot, das heißt, man darf die Wege nicht verlassen. Die rechtlichen Details kann man in den jeweiligen Landesjagdgesetzen nachlesen.
Ist mal a kleiner Auszug aus dem ganzen.
Lg
Dalton
Gestern erhielt ich diese Nachricht auf meinem Blog:"Ich bin einer der Grundeigentuemer und wir erlauben keine Boulderer mehr. Denn ab der kleinen Bruecke ist alles Privat, der Weg und die Felder, auch das Gebiet ist alles Eigenwald. Wenn sich das nicht aendert, sehen wir uns gezwungen die Personen anzuzeigen." Ich denke, um eine Grundlage für Gespräche zwischen allen Beteiligten zu schaffen, ist es nötig, auf das Bouldern zu verzichten; ich werde auf jeden Fall dort in Zukunft nicht Bouldern gehen, bis sich die Lage beruhigt hat und klare Regeln vorhanden sind!
AntwortenLöschenhallo leute!!
Löschenalso wenns wieder mal probleme im bouldergebiet tumpen geben sollte, bitte immer nach den namen fragen der wieder mal irgendwelche sinnlosen verbote ausspricht!!! ich werd dann noch mal mit den leuten sprechen. aber wie schon oben besprochen das gebiet ist nicht gesperrt und der zugang übers feld das genau in der verlängerung des forstweges liegt auch nicht. mfg flow
noch was: der TVB wird sich um diese angelegenheit nicht kümmern da es kein ausgewiesenes gebiet ist. und die gemeinde hat mir nur geschrieben dass sie sich auch nicht drumm kümmern wird. hab mit den feldbesitzer und grundeigentümer geredet und der hat mir gesagt dass es überhaubt kein problem ist wenn man durch sein feld geht solange es nur einen pfad gibt. also wenns wieder mal probleme gibt einfach mir schreiben ( florian_maurer@gmx.at) mfg flow
AntwortenLöschenDanke für die Info und die ganzen Bemühungen!
AntwortenLöschenAchtung: Bitte in Zukunft unbedingt auch nach dem Namen fragen, wenn ihr in Tumpen bezüglich Zustieg angesprochen werdet! Diese Info dann an florian_maurer@gmx.at oder mich schicken! Danke!
AntwortenLöschenWie ist hier der Status? Kann man nun hingehen (wenn man bei der VS parkt) oder halten einen wieder die Bauern auf?
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